Von: Bürgerbeauftragter (LfDI BW) <Buergerbeauftragter@lfdi.bwl.de>
Gesendet: 05.05.2022 17:48
An: <***********@lindenberg.one>
Cc: Bürgerbeauftragter (LfDI BW) <Buergerbeauftragter@lfdi.bwl.de>
Betreff: Ihr Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DS-GVO vom 7. April 2022
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 7. April 2022 und der damit verbundenen Geltendmachung Ihres Auskunftsrechts nach Art. 15 DS-GVO.
Aufgrund der hohen Komplexität sowie den notwendigen Abstimmungen innerhalb unserer Behörde bitten wir Sie um Verständnis, dass wir die Antwortfrist gemäß Art. 12 Abs. 3 S. 2 DS-GVO um weitere zwei Wochen verlängern müssen.
Zudem bitten wir Sie um Mitteilung eines sicheren Kommunikationsweges – soll die Auskunft auf dem Postweg oder verschlüsselt per E-Mail (PGP) zugestellt werden? Bitte lassen Sie unserer Behörde die hierfür notwendigen Kontaktdaten zukommen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Sachbearbeiterin – Abteilung 4 (Datenschutz in der Privatwirtschaft)
Stv. Bürgerbeauftragte
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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